Historischer überblick über Syban


In Belgien tauchte das Problem der Versicherung nuklearer Risiken in der Praxis bei der Gründung des “Studiecentrum voor Kernenergie (S.C.K.)” (des Studienzentrums für Kernenergie) in Mol auf, dessen erster Forschungsreaktor am 11. Mai 1956 kritische Werte aufwies. Somit wurde am 16. November 1956 beim Berufsverband der Versicherungsunternehmen (BVVU) eine Generalversammlung der in Belgien tätigen Gesellschaften abgehalten, um die Möglichkeit einer effektiven Deckung dieser Risiken zu prüfen.

Am 24. Mai 1957 wurde den interessierten Gesellschaften der Satzungsentwurf vorgelegt. Diese Satzung wurde am 23. Juli 1957 bei einer Versammlung der gleichen Gesellschaften angenommen, und das “Belgische Syndikat für Versicherung und Rückversicherung nuklearer Risiken” wurde am diesem Tag offiziell gegründet: 56 Gesellschaften schlossen sich diesem Syndikat unmittelbar an und 46 andere erteilten ihre grundsätzliche Zustimmung unter Vorbehalt einer späteren Bestätigung.

Bei einer Versammlung am 5. August 1959 genehmigten die angeschlossenen Mitglieder die neue Satzung des Belgischen Syndikats für Kernenergieversicherungen, dessen Kürzel “SYBAN” weltweit bekannt ist. Diese Satzung trat am 1. September 1959 in Kraft und regelt noch immer die Tätigkeiten von SYBAN, von bestimmten Änderungen abgesehen, die nachher an einigen Artikeln vorgenommen wurden. Anfang 2000 billigte die Mitgliederversammlung die wichtige interne Geschäftsordnung über die Behandlung von nuklearem Schaden.