Unsere Trümpfe

1. Finanzielle Stärke

Die bedeutendsten Versicherungsgesellschaften auf dem belgischen Markt sind Mitglied von SYBAN und bürgen zusammen als Mitversicherer für die durch SYBAN gewährte Deckung. Das Eigengesamtvermögen aller Mitglieder übersteigt 9,5 Milliarden € (Schätzung Ende 2017). Der maximale Deckungsbetrag (894 Millionen €) verkörpert daher nur 10 % dieses Vermögens. Dies beweist, dass selbst ohne Rückversicherung (die es selbstverständlich gibt) die gewährte Deckung kein unüberwindbares Problem darstellt.

Die Mitglieder von SYBAN verpflichten sich dazu, ihre Beteiligung an den Risiken im Rahmen der Selbstbeteiligung zu tragen, d. h. dass ihre Beteiligung nicht rückversichert wird. Dadurch wird die Gefahr ausgeschlossen, dass Mitglieder, selbst ohne es zu wissen, ihre Beteiligung bei einer oder einigen Rückversicherungsgesellschaften ganz oder teilweise rückversichern würden, was in diesem Falle auf eine Schwächung der finanziellen Qualität der gewährten Deckung hinaus laufen würde.

Die Mitglieder von SYBAN sind an eine Solidaritätsklausel gebunden, nach der, sollte ein Mitglied säumig sein, die Verpflichtungen dieses Mitglieds im Verhältnis von den anderen Mitgliedern übernommen werden.

Der Verwaltungsausschuss von SYBAN sorgt dafür, dass keines der Mitglieder Verpflichtungen eingeht, die unter Berücksichtigung seiner Finanzkraft als unangemessen betrachtet werden müssten.

Der Teil der Beträge, der nicht im Rahmen der Selbstbeteiligung gedeckt werden kann, wird bei anderen Versicherungspools für nukleare Risiken rückversichert. Die Versicherungsgesellschaften, die Mitglied dieser Pools sind, unterliegen den gleichen Vorschriften, wie sie beim belgischen Pool gelten, nämlich Deckung nur im Rahmen von Selbstbeteiligung und Solidarität zu gewähren.

Schlussfolgerung

Das Funktionsprinzip der Kernversicherungspools garantiert, dass die Versicherung des Risikos auf absolut verlässliche Weise gestreut wird, weltweit und auf eine sehr große Anzahl von Gesellschaften. Diese Gesellschaften verpflichten sich im Rahmen der Selbstbeteiligung und sind pro Pool an eine Solidaritätsklausel gebunden. Eine bessere finanzielle Qualität der gewährten Deckung ist nur schwer vorstellbar.

2. Technische Qualität

2.1. Intern

Die hohe Qualifikation und die reiche Erfahrung der Mitglieder der technischen Ausschüsse sind über jeden Zweifel erhaben. Darüber hinaus können sie sich, falls erforderlich, auf die Gutachten zahlreicher hochqualifizierter Mitarbeiter in ihren jeweiligen Versicherungsgesellschaften stützen.

2.2. Extern

Auf internationaler Ebene nutzen die Pools für nukleare Versicherungen die von einer Kommission aus Ingenieuren erstellten Gutachten. Sie stammen aus verschiedenen Versicherungspools für nukleare Risiken und sind für ihre hochspezialisierte Ausbildung im Hinblick auf Kernenergierisiken bekannt.

3. Qualität der Schadensabwicklung

3.1. Intern

Auf der Ebene von SYBAN wurde eine Datenbank eingerichtet, in der alle Anträge zunächst registriert und dann zur weiteren Bearbeitung an die angeschlossenen Versicherungsgesellschaften verteilt werden.

Die Antragsformulare stehen auf der Webseite zur Verfügung und können auf allen vorhandenen Kommunikationswegen zurückgesandt werden. Die Tatsache, dass das Personal der Mitgliedsversicherungsgesellschaften eingeschaltet wird ermöglicht es eine große Anzahl von Administratoren für die Abwicklung der Schadenmeldungen bereitzustellen.

3.2. Extern

Die Kooperationsregeln mit anderen nuklearen Versicherungspools sehen vor, dass bei einem Unfall jeder Pool dem Pool des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, seine Dienste anbieten kann. Dadurch können auch Opfer in betroffenen Nachbarländern ihre Schadensersatzanträge bequem einreichen.