Organisation

Interne Organisation

Die interne Organisation von SYBAN ergibt sich aus den Artikeln ihrer Satzung.

Zusammengefasst kann man sie wie folgt beschreiben :

  • Die bedeutendsten Versicherungsgesellschaften auf dem belgischen Markt sind Mitglieder von SYBAN und bürgen gemeinsam als Mitversicherer für die von SYBAN gewährte Deckung.
  • Die Mitglieder von SYBAN verpflichten sich zu einer Beteiligung an den in Selbstbeteiligung getragenen Risiken, d.h. dass diese Beteiligung nicht rückversichert wird.
  • Die Mitglieder von SYBAN sind durch eine Solidaritätsklausel gebunden, die vorsieht, dass – sollte ein Mitglied säumig bleiben – die Verpflichtungen dieses Mitglieds im Verhältnis von den anderen Mitgliedern übernommen werden.
  • Mit der Geschäftsführung des Syndikats wurde ein Verwaltungsausschuss betraut, der aus fünf – von der Generalversammlung ernannten – Mitgliedern besteht. Jedes Mitglied des Pools ermächtigt den Verwaltungsausschuss, alle Beschlüsse zu fassen, die mit dem Ziel des Pools im Einklang stehen und die nicht der Befugnis der Generalversammlung unterliegen.
  • Der Verwaltungsausschuss kann für das Tagesgeschäft des Pools einen Direktor und das nötige Personal ernennen.
  • Der Verwaltungssausschuss sorgt dafür, dass keines der Mitglieder Verpflichtungen eingeht, die unter Berücksichtigung seiner Finanzkraft als unangemessen betrachtet werden müssten.
  • Der technischer Ausschuss und der Schadensabwicklungsausschuss bestehen aus bewährten Fachleuten des Mitglieds Gesellschaften, und beraten den Verwaltungsausschuss im Hinblick auf die von ihm zu treffenden Beschlüsse.

Externe Organisation

In allen Ländern, die Kernanlagen besitzen, aber auch in den Ländern ohne Kernanlagen wurden Nuklearversicherungs-“Pools” gegründet. Ebenso wie in Belgien verpflichten sich die Mitgliedsgesellschaften dazu, ihre Beteiligung in Selbstbeteiligung beizubehalten. In den meisten Pools sind die Mitglieder durch eine Solidaritätsklausel gebunden.

Die Deckung der nuklearen Risiken, die SYBAN gewährt, wird in Mitversicherung durch SYBAN in Höhe der gesamten Selbstbeteiligung abgeschlossen. Über diese Selbstbeteiligung hinaus legt SYBAN für gemeinsame Rechnung der Mitglieder den notwendigen Deckungsbedarf im Rahmen einer Rückversicherung bei den ausländischen Pools an. Ein weltweites Netz der Risikostreuung wird auf diese Weise mit dem enormen Vorteil errichtet, dass die sehr zahlreich beteiligten Versicherungsgesellschaften ausschließlich in Selbstbeteiligung am Risiko teilnehmen.