Opfer eines atomaren Unfalls… Was ist zu tun?

Durch SYBAN versicherte Kernanlagen :

  1. Kernkraftwerk Doel
  2. Kernkraftwerk Tihange
  3. Studienzentrums für Kernenergie (SCK-CEN) in Mol
  4. I.R.E. Nationalinstitut in Fleurus
  5. J.R.C. (Joint Research Centre) in Geel
  6. Belgoprocess (nur für Transporttätigkeiten)
  7. Nukleartransporter: TRANSRAD, TRANSNUBEL


Sollten Sie oder Ihr Betrieb Schaden infolge eines Unfalls in einer der oben genannten Kernanlagen erlitten haben, so bittet SYBAN darum, sorgsam alle nötigen Beweisstücke des Schadens zu sammeln (ärztliche Atteste, eine detaillierte Schätzung des Sachschadens, usw.) und das Schadenmeldungsformular auszufüllen. Dieses Meldungsformular soll an folgende Anschrift geschickt werden:

SYBAN
Koning Albert II laan 19
1210 Brüssel

oder Sie können, nachdem SYBAN diese Optionen aktiviert hat, eine Erklärung auf dieser Website oder im Syban Call Center abgeben.


Ihre Schadensmeldung muss eingereicht sein: spätestens drei Jahre gerechnet von dem Moment der Kenntnisnahme des Schadens und der Identität des verantwortlichen Operators, oder gerechnet von dem Moment an dem Sie anständigerweise Kenntnis nehmen konnten. Die Schadensmeldung muss in jedem Fall spätestens 10 Jahre nach dem Reaktorunfall übertragen werden (außer bei Körperverletzungen, für die eine Frist von 30 Jahren gilt).

SYBAN wird die Registrierung der Meldung bestätigen und mitteilen, welches Versicherungsunternehmen die Akte weiter behandeln wird. Das betreffende Versicherungsunternehmen setzt sich dann seinerseits im Hinblick auf die weitere Abwicklung Ihrer Akte in Verbindung.